Nutzungsänderung

Nutzungsänderung Ferienwohnung

Viele Eigentümer spielen mit dem Gedanken, ihre Immobilie als Ferienwohnung zu nutzen – sei es ein leerstehendes Apartment, ein bisher klassisch vermietetes Wohnobjekt oder eine umgebaute Gewerbefläche. Doch bevor Sie Gäste empfangen können, stellt sich die Frage: Benötigen Sie eine Nutzungsänderung – und welche Kosten kommen dabei auf Sie zu?

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Wann eine Nutzungsänderung für eine Ferienwohnung erforderlich ist
  • Welche rechtlichen Vorgaben Sie beachten müssen
  • Mit welchen Kosten Sie rechnen sollten
  • Wie Sie mit ArchiFix einfach und rechtssicher eine Nutzungsänderung beantragen

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Wann ist eine Nutzungsänderung für eine Ferienwohnung erforderlich?

Eine Nutzungsänderung ist immer dann notwendig, wenn die geplante Nutzung nicht der bestehenden Baugenehmigung entspricht. Das gilt auch für Wohnungen, die Sie zukünftig als Ferienwohnung nutzen möchten.

Typische Fälle, in denen eine Genehmigung erforderlich ist:

  • Umwandlung einer regulären Mietwohnung in eine Ferienwohnung
  • Nutzung eines Einfamilienhauses oder einzelner Räume als Ferienunterkunft
  • Umbau von Gewerbeflächen oder Büros zu Ferienwohnungen

In vielen Städten gelten zudem Sonderregelungen für Ferienwohnungen. Besonders in gefragten Lagen (z. B. in Großstädten oder Tourismusregionen) gibt es oft strenge Auflagen und Zweckentfremdungsverbote, die unbedingt beachtet werden müssen. Ohne Genehmigung riskieren Sie Bußgelder oder sogar die Untersagung der Nutzung.


Vorschriften bei der Nutzungsänderung zur Ferienwohnung

Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Antrag, ob die Umnutzung rechtlich zulässig ist. Dabei spielen u. a. folgende Punkte eine Rolle:

  • Bauplanungsrecht: In manchen Gebieten ist die Nutzung als Ferienwohnung eingeschränkt.
  • Brandschutz: Fluchtwege, Feuerwiderstand und Sicherheitskonzepte müssen ggf. angepasst werden.
  • Schallschutz: Ferienwohnungen haben oft eine höhere Fluktuation – Lärmschutz ist daher besonders wichtig.
  • Stellplatznachweis: Je nach Kommune sind zusätzliche Parkplätze nachzuweisen.
  • Zweckentfremdungsverordnung: In Städten wie Berlin oder München gelten besondere Genehmigungspflichten.

Kosten einer Nutzungsänderung zur Ferienwohnung

Die Kosten hängen von der Größe der Immobilie, den Auflagen des Bauamts und den erforderlichen Umbauten ab. Typische Kostenfaktoren sind:

LeistungKostenrahmenHinweise
Architektenleistung1.500 – 4.000 €Abhängig von Objektgröße & Nutzung
Bauamtsgebühren300 – 1.500 €Variiert je nach Kommune
Brandschutz- oder Schallschutzkonzept500 – 3.000 €Besonders relevant bei Wohnhäusern oder Mehrfamilienhäusern
Umbaukosten5.000 – 50.000 €Je nach Ausstattungsstandard und Anforderungen

Tipp: Mit einer professionellen Planung lassen sich unnötige Zusatzkosten vermeiden und der Genehmigungsprozess beschleunigen.


Ablauf mit ArchiFix

Mit ArchiFix beantragen Sie die Nutzungsänderung für Ihre Ferienwohnung komplett online:

  1. Online-Erstberatung – Wir prüfen Ihre Pläne und die Genehmigungspflicht
  2. Digitale Bestandsaufnahme – Sichtung Ihrer Unterlagen und Grundrisse
  3. Planung & Gutachten – Erstellung prüffähiger Bauvorlagen
  4. Einreichung beim Bauamt – rechtssicher durch unsere Architekten
  5. Genehmigung & Umbau – oft innerhalb weniger Wochen abgeschlossen

Ihre Vorteile mit ArchiFix

✅ 100 % online beauftragen – keine Vor-Ort-Termine nötig
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✅ Erfahrene Architekten – spezialisiert auf Nutzungsänderungen
✅ Rechtssichere Unterlagen – für eine zügige Genehmigung
✅ Schnelle Abwicklung – dank digitalem Prozess


Fazit: Nutzungsänderung Ferienwohnung – Kosten im Blick behalten

Eine Nutzungsänderung zur Ferienwohnung ist in vielen Fällen zwingend erforderlich und kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Wer frühzeitig die baurechtlichen Anforderungen prüft, spart Zeit, Geld und vermeidet rechtliche Risiken.

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Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.